21.7.2016 - Die Bundesregierung ist - anders als die Europäische Kommission - der Ansicht, dass bei der Förderung nach dem EEG 2012 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) keine staatlichen Mittel im Sinne des EU-Beihilferechts zum Einsatz kommen. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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