Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt betreibt die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren, das strengere Regeln für Manager von "Alternativen Investmentfonds" vorsieht. Bundesfinanzminister Schäuble will damit den Schutz von Anlegern verbessern. Allerdings baut der aktuelle Entwurf neue Hürden bei der Finanzierung der Energiewende auf, die vor allem für Bürgerwindparks und Solargenossenschaften nur schwer zu überwinden sind.
Das Gesetz legt unter anderem fest, dass der nötige Eigenkapitalanteil bei neuen Anlagen auf 40 Prozent steigt. Etliche kleinere Projekte brauchen jedoch mehr Fremdkapital und könnten sich nicht mehr finanzieren. Weiter schreibt das Gesetz einen Mindestanteil von Privatanlegern in Höhe von 20.000 Euro vor. Klassische Bürgerbeteiligungen liegen aber weit unter dieser Summe. Hinzu kommen hohe Auflagen für Genossenschaften, die ihre Rechtsform umwandeln müssten. Laut Gesetzentwurf dürfen nur Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Kommanditgesellschaften geschlossene Fonds betreiben.
Die Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy befürchtet, dass mit dem neuen Recht die Möglichkeiten von Bürgerengagement erheblich beschnitten werden. Zumindest bei dezentralen Erneuerbare-Energie-Projekten sind neue Auflagen zum Anleger-Schutz gar nicht notwendig, da diese Anlagen dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohnehin eher geringe Risiken aufweisen. Mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Schäuble und alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages will die Energie-Genossenschaft daher grundlegende Änderungen des geplanten Gesetzes erreichen.
An diesem Donnerstag soll das Gesetz, das eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, in erster Lesung im deutschen Bundestag behandelt werden. Greenpeace Energy hat eigene Vorschläge für den Regierungsentwurf vorgelegt, die dem Anleger-Schutz nutzen, das Engagement der Bürger für die Energiewende aber nicht einbrechen lassen.
Dr. Kirsten Brodde, 20.02.2013
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