29.4.2021 - Das Bundesverfassungsgericht hat Klägern rechtgegeben, die verlässlicheren Klimaschutz in Deutschland einfordern. Nun muss die Bundesregierung bis Ende 2022 gesetzlich nachbessern. Das gilt etwa für die Regelung der Minderungsziele ab 2030. <img width='800' height='533' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichtes.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Bundesverfassungsgericht, USW Uwe Stohrer, Freiburg</div> zum vollen Artikel bei
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