3.6.2014 - Gemäß §37a des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird ab 2015 die energetische Quote auf eine Treibhausgasquote umgestellt. Somit wird es für die Mineralölwirtschaft verpflichtend eine Treibhausgasvermeidungsquote einzuhalten (2015: 3%, 2017: 4,5%, ab 2020: 7%).
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