24.7.2012 -
Mit der Direktvermarktung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), also die Vermarktung an einem Stromhändler und nicht wie bisher die Abgabe an den Netzbetreiber zu einem gesetzlich fest vorgeschriebenen Preis, kann den Betreibern von Solar-, Wind- oder Biogasanlagen einen zusätzlichen Mehrerlös bescheren.
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