1.11.2011 -
Für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) gesetzlich vorgeschrieben. Das eANV verpflichtet die Unternehmen dazu, Abfallnachweise in elektronischer Form zu führen, um den Verbleib gefährlicher Abfälle nachvollziehbar zu machen. Das bedeutet für alle zum vollen Artikel bei openPR - Aktuelle Pressemitteilungen der Kategorie: Energie & Umwelt
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