8.2.2012 - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg bezieht Stellung zum Beschluss des VGH Baden-Württemberg.
Stuttgart. ?Das Eisenbahn-Bundesamt muss die schon im Planfeststellungsbeschluss verfügte und nun vom VGH bekräftigte Verpflichtung zur Vorlage einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung verbindlich einfordern?, kommentierte BUND-Landesvorsitzende zum vollen Artikel bei openPR - Aktuelle Pressemitteilungen der Kategorie: Energie & Umwelt
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