26.8.2021 - Die Frist zur verpflichtenden Drittmengenabgrenzung nach dem Energiesammelgesetz (EnSaG) wurde auf den 1.1.2022 verlängert. Bis zum Ende des Kalenderjahres müssen alle Drittstrommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen eindeutig erfasst, abgegrenzt und gemeldet werden. <img width='800' height='666' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist ein digitaler Stromzähler der Firma Berg GmbH, einem Tochterunternehmen der Vivavis AG, der die strengen Anforderungen an die Drittmengenabgrenzung erfüllt.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Vivavis AG</div> zum vollen Artikel bei
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