8.3.2013 -
Die Netzentgeltbefreiung ist in dieser Woche vom Oberlandesgericht Düsseldorf als verfassungswidrig eingestuft worden. Auch die EU-Kommission zweifelt an, dass es rechtmäßig ist, Unternehmen mit hohem Strombedarf von den Netzkosten (bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/BNetzA/Energie/N/NetzentgeltStrom.html?nn=35556) auszunehmen und die übrigen Verbraucher damit zu belasten.
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