28.1.2021 - Durch die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) stellt sich besonders bei vermieteten Immobilien die Frage, wie die Kosten des CO2-Preises angemessen verteilt werden können. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) schlägt daher vor, für die angemessene Kostenbeteiligung von Mietern und Vermietern die Effizienzklasse der Immobilien heranzuziehen. zum vollen Artikel bei
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