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Artikel vom 08.12.2016

EGRR zum des Bundesverfassungsgerichtes

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember steht den Energiekonzernen eine angemessene Entschädigung für den beschleunigten Atomausstieg zu. „Das Fazit dieser Entscheidung kann nur sein, dass die Summe der Entschädigungen ausschließlich dem Konto zur Deckung der Atommüll-Entsorgungskosten zugeordnet werden“, fordert Gerfried Bohlen, Vorstandsvorsitzender der bundesweit aktiven Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG (EGRR).

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Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember steht den Energiekonzernen eine angemessene Entschädigung für den beschleunigten Atomausstieg zu. "Das Fazit dieser Entscheidung kann nur sein, dass die Summe der Entschädigungen ausschließlich dem Konto zur Deckung der Atommüll-Entsorgungskosten zugeordnet werden", fordert Gerfried Bohlen, Vorstandsvorsitzender der bundesweit aktiven Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG (EGRR).

Im Frühjahr dieses Jahres einigte sich die Atomkommission darauf, dass die Energiekonzerne E.on, RWE, EnBW und Vattenfall 23,342 Milliarden Euro in einen Fonds einzahlen. Mit dem Betrag sollen die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll abgedeckt werden. "Der Ausstieg schlägt jedoch mit mindestens 67 Milliarden Euro zu Buche. Die Konzerne haben sich mit einer Differenz von 44 Milliarden Euro aus der Verantwortung gekauft. Es ist zu befürchten, dass dieser Anteil den Steuerzahlern zur Last gelegt wird", so der Energieexperte.

Firmenkontakt Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG Gerfried I. Bohlen Heistermannstraße 65 46539 Dinslaken 02064/7789 390 informationen@egrr.de http://www.egrr.de

Gerfried I. Bohlen, 08.12.2016

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