17.9.2007 - Eine Frage der Haftung (16. September 2007) - Wenn ein Blitz ein Elektrogerät zerstört, kann sich der Netzbetreiber durchaus 'rausreden' und Verbraucher gehen oft leer aus, mangels Nachweis. Als Praktiker aus der Assekuranz zum vollen Artikel bei energienetz.de
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