30.11.2020 - Die Bundesnetzagentur hat weitere Regelungen für die Umsetzung des Redispatch 2.0 festgelegt. Die Netzbetreiber dürfen auf die Abregelung von EE- oder KWK-Strom nur dann zurückgreifen, wenn diese um einen Mindestfaktor wirkungsvoller ist, als die Abregelung von konventionellen Kraftwerken. zum vollen Artikel bei
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