26.1.2016 - Seit 1. Januar 2016 müssen Bauherren und Hausbesitzer wieder einige Neuerungen bei der Energie-Einsparverordnung (EnEV) im Blick behalten. 'Um die neuen gesetzlichen Auflagen zum Heizwärmebedarf und Wärmeschutz einzuhalten, darf die Luftdichtheit der Gebäudehülle auch durch eine... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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