11.4.2016 - Elektrische Einrichtungen (Systeme, Geräte, Platinen, Bauelemente) müssen zueinan-der und zu ihrer Umgebung elektromagnetisch verträglich sein. Sie dürfen sich nicht unzulässig wechselseitig beeinflussen. Vertraglich vereinbarte und genormte Anforde-rungen sichern die Stabilität der Funktion unter dem Einfluss von elektromagnetischen Störgrößen. Der Gesetzgeber zum vollen Artikel bei openPR - Aktuelle Pressemitteilungen der Kategorie: Energie & Umwelt
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