15.4.2014 - Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter verweist darauf, dass Immobilienverwalter seiner Rechtsansicht nach keine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie den Vorschriften der EnEV 2014 nicht rechtzeitig nachkommen. Das bedeutet, dass sie nicht mit einer Geldbuße rechnen müssen. Sie könnten... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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