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Artikel vom 28.02.2013

Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden Württemberg künftig ohne Solar als Ankertechnik

Baden-Württembergs Landesumweltminister Franz Untersteller im Interview mit EnBauSa.de

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Bis zum Sommer soll in Baden-Württemberg der Referentenentwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes vorliegen. Das hat bundesweite Relevanz, da es als Vorlage für Gesetze in weiteren rot-grün regierten Ländern dienen könnte. Im Interview mit dem Online-Magazin zum energetischen Bauen und Sanieren EnBauSa.de gab Landesumweltminister Franz Untersteller nun erste Einblicke in die Eckpunkte der bisherigen Vorlage.

Danach sind künftig 15 Prozent Erneuerbare auch für die Sanierung vorgesehen, Solar als Ankertechnologie wird es nicht mehr geben. Stattdessen soll noch mehr Technologieoffenheit herrschen. Im ersten Gesetz war diese über so genannte Ersatzmaßnahmen möglich, nun gibt es unterschiedliche Varianten, mit denen sich die Pflicht zu einem Anteil 15 Prozent Erneuerbarer bei der Wärmeerzeugung erfüllen lässt. Das hat auch die Experten der Landes-SPD überzeugt.

Offen ist noch, ob es im Baden-Württemberger Gesetz einen Sanierungsfahrplan geben wird. Das könnte heißen, "wenn die Heizungserneuerung ansteht, verlangen wir nicht automatisch 15 Prozent Erneuerbare, sondern wie bisher 10 Prozent, wenn gleichzeitig ein Sanierungsfahrplan vorgelegt wird. Aber wir sind derzeit noch dabei die Details auszuarbeiten, was für Anforderungen an so einen Sanierungsfahrplan zu stellen sind", erklärt Untersteller im EnBauSa.de-Interview ein mögliches Modell.

Mehr unter http://www.enbausa.de/heizung-warmwasser/aktuelles/artikel/erneuerbare-waerme-gesetz-ohne-solar-als-ankertechnik-3257.html.

EnBauSa.de, 28.02.2013

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