18.10.2007 - Die EU-Kommission hat gestern die beihilferechtliche Genehmigung zur Fortführung der Steuerbegünstigung für besonders energieintensive Unternehmen erteilt. Hierbei geht es um die Begrenzung der Nettobelastung aus der Ökosteuer im Rahmen des so genannten Spitzensteuerausgleichs. Die bisherige Genehmigung war Ende 2006 ausgelaufen. Die Kommission hat jetzt
die neue Genehmigung rückwirkend zum 1. Januar 2007 bis zunächst 2009 erteilt. Der Spitzenausgleich kann danach bis Ende 2012 unter der Voraussetzung fortgeführt werden, dass die Deutsche Wirtschaft ihre in der Klimavereinbarung vom 9. November 2000 zugesagten Ziele einhält. Dabei ist ab 2010 ein beschleunigtes Monitoring anzuwenden. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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