29.5.2015 - Die EU-Kommission hat die Aufnahme von Härtereien und Schmieden in die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2014 genehmigt. Betroffene Unternehmen aus diesen Branchen können die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen, wenn ihre Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent ihrer Brutto-Wertschöpfung ausmachen. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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