26.5.2016 - Solarthemen 472. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) die nächste Instanz, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), bemüht. Das EuG hatte in einem Urteil am 10. Mai entschieden, die Einspeisevergütungen und die Ausnahmeregelungen im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz seien Beihilfen. zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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