10.6.2014 - Beim Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines privat, nicht zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes können anteilige Gebäudekosten nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht steuerlich abgezogen werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor. Die Auswirkungen der Entscheidung... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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