14.4.2010 - Solarthemen 325: Nach Rechtsauffassung der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. können Freiland-PV-Anlagen auch dort gebaut werden, wo ein Bebauungsplan für Gewerbe- oder Industriegebiete vorliegt, aber keine spezielle Solarwidmung enthält, sofern die zusätzlichen Vergütungsvoraussetzungen nach § 32 Abs. 3 EEG vorliegen.
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