1.7.2014 - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seinem heutigen Grundsatz-Urteil bestätigt, dass nationale Fördersysteme nicht für ausländischen Strom aus erneuerbaren Energien geöffnet werden müssen. Er sah keinen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit, da nationale Fördersysteme nach der geltenden Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klima- und Energieziele erforderlich sind. Der EuGH machte darüber hinaus deutlich, dass 'grüner Strom' nur noch schwer nachweisbar ist, sobald er ins Netz eingespeist wurde. Deshalb verwies er auf die von der Richtlinie eingeführten Kooperationsmechanismen zur freiwilligen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, um solche Herausforderungen zu lösen. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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