25.3.2015 - Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus beschlossen. Darin sollen die Möglichkeiten zur Teilerdverkabelung erweitert werden und der Turnus der Netzentwicklungsplanung auf zwei Jahre festgelegt werden. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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