25.1.2016 - Strom- und Gaskunden müssen Jahres- und Schlussrechnungen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder des Lieferverhältnisses erhalten. Dass Energieversorger diese gesetzliche Regelung nicht einfach missachten können, bestätigt ein nun rechtskräftig gewordenes Urteil des... zum vollen Artikel bei enbausa.de
Quelle: aus dem News-Feed: enbausa.de - Energetisch Bauen und Sanieren entnommen (enbausa.de).
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.