14.6.2012 -
Die Lagerung von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen erfordert besondere Sorgfalt. Entzündbare Flüssigkeiten und vergleichbare Gefahrstoffe dürfen nur dann in Arbeitsräumen gelagert werden, wenn die Lagerung brandgeschützt erfolgt. Dies geschieht üblicherweise in Gefahrstoffschränken, die nach DIN EN 14470, Teil 1 geprüft sind.
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