21.12.2016 - Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) rät Verkäufern von Bestandsimmobilien, auf pauschale Klauseln wie 'Gekauft wie gesehen' zu verzichten. 'Sie sind nicht nur häufig unwirksam, sondern bergen sogar das Risiko für Verkäufer, der arglistigen Täuschung... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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