29.5.2018 - Solarthemen+plus. Das Amtsgericht Herford hat am 17. Mai entschieden, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage keinen Strombezugsvertrag eingehen muss, wenn er lediglich Strom einspeisen möchte und im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-Anlage kein Strombezug zu erwarten ist. In ähnlicher Weise betrifft dies sehr viele Volleinspeiser. Grundversorger und Netzbetreiber pochen häufig darauf, dass ein Strombezugsvertrag bestehe ... zum vollen Artikel bei Solarthemen
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