15.4.2021 - Die Bundesregierung will das Gewerbesteueraufkommen aus Wind- und Solarparks künftig für die Standortkommunen attraktiver machen. Das soll auch für Anlagen gelten, die im Zuge der Sektorenkopplung nicht Strom, sondern auch Wärme- oder Wasserstoff erzeugen. Die geplante Gesetzesformulierung schafft allerdings nach Solarthemen-Recherchen Rechtsunsicherheit für Standortkommunen von Solarthermie-Freiflächenanlagen. <img width='800' height='533' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Eine größere Fläche mit blauschimmernden Solarthermiekollektoren zur Wärmeerzeugung' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Arcon</div> zum vollen Artikel bei
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