21.2.2016 - Trotz aller Reformen bestünden gravierende Mängel des EEG bezüglich Verfassungs- wie Europarechts bei der Formulierung sowie der Anwendung des Gesetzes. Auch die bisher angekündigten Eckpunkte der bevorstehenden EEG-Reform im Frühjahr 2016 lassen keine Änderungen des Zustands erwarten, moniert... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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