Die neuen Regeln erlauben eine einfache Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) in Bonn. Ebenfalls entfällt für die Genossenschaften die Verpflichtung, mehr als eine Erneuerbare-Energien-Anlage zu besitzen, mindestens 40 Prozent Eigenkapital beizusteuern und nur Anleger aufzunehmen, die über 20.000 Euro investieren. "Die finanzielle Beteiligung von Privatleuten an der Energiewende ist so weiter möglich", sagt Janne Andresen, Referentin für Energiepolitik bei Greenpeace Energy. Das gelte sogar für zweistufige Konstruktionen, wenn etwa ein Stadtwerk an der Finanzierung eines Bürgerwindparks beteiligt ist.
Die Änderungen gehen unter anderem auf Vorschläge zurück, die Greenpeace Energy bereits im Februar an Bundesfinanzminister Schäuble und alle Abgeordneten des deutschen Bundestages geschickt hatte. Der Finanzausschuss empfahl darauf dem Deutschen Bundestag Ende April, kleine und regionale Energieprojekte in Form von Genossenschaften als risikoarm einzustufen und sie so vor starker bürokratischer Regulierung zu bewahren. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die der Linken bei Enthaltung von SPD und Grünen angenommen.
Allein in den vergangenen drei Jahren sind 500 Energie-Genossenschaften in Deutschland entstanden. 80.000 in Genossenschaften organisierte Bürger investierten bislang 800 Millionen Euro und engagierten sich so für die Energiewende.
Henrik Düker, 17.05.2013
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