19.8.2014 - Ab Januar 2015 gelten für Pelletheizungen neue Grenzwerte für die Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen. Statt 60 mg/m3 dürfen dann nur noch 20 mg/m3 Feinstaub im Abgas enthalten sein. Grund dafür ist das Inkrafttreten der zweiten Stufe der ersten Verordnung des... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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