13.3.2014 -
Netzbetreiber haften für Schäden an Haushaltsgeräten, die durch eine Überspannung nach einer Störung der Stromversorgung entstanden sind. So entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall. Die Begründung: Der Netzbetreiber ist als Hersteller des fehlerhaften Produkts "Elektrizität" anzusehen und haftet daher zum vollen Artikel bei openPR - Aktuelle Pressemitteilungen der Kategorie: Energie & Umwelt
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