25.11.2015 - Geht es nach dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), wird es zukünftig erstmals eine selbstständige gesetzliche Regelung des Bauvertragsrechts, des Architekten- und Ingenieursvertragsrechts und des Bauträgervertragsrechts geben.
In dem Entwurf wird ein Widerspruchsrecht bei... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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