30.4.2015 - Fehlen in einer Immobilienanzeige die erforderlichen Energiekennwerte des betreffenden Gebäudes, kann dies ab dem 1. Mai 2015 für den Vermieter oder Verkäufer ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Genannt werden müssen die Angaben aus dem Energieausweis schon seit einem Jahr, nun... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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