2.5.2009 - Solathemen 302: Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Grund, Erträge aus Solarstromanlagen aus der Anrechnung auf vorgezogene Altersrenten herauszunehmen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke betont sie, keinen Handlungsbedarf dafür zu sehen, Betreiber einer Solarstromanlage steuerlich besser zu stellen als jeden anderen Gewerbetreibenden.
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