12.4.2011 - Die KfW bietet seit 1. März 2011 für alle Darlehensprogramme, die der Förderung wohnwirtschaftlicher Zwecke dienen, auch eine endfällige Tilgungsvariante. Das bedeutet, dass während der Laufzeit des Darlehens nicht getilgt wird, es sind nur die anfallenden Zinsen zu tragen. Der Betrag, der zur... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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