24.2.2015 - Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2015 Klage gegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. November 2014 erhoben. Mit der Klage soll grundsätzlich geklärt werden, ob das EEG überhaupt dem EU-Beihilferegime unterliegt und wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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