24.4.2009 - Solarthemen 301: Per Rundschreiben an die Länder hat das Bundesfinanzministerium den Eigenverbrauch von Solarstrom nach § 33, Abs. 2 des neuen EEG nun umsatzsteuerlich geregelt. Interessant wird es für Privatleute ab einem Bruttostrompreis von 21,42 Cent. Demnach ist klar, dass die Unternehmereigenschaft eines PV-Betreibers, der einen Teil seines Solarstroms privat nutzt, dadurch nicht in Frage [...] zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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