3.1.2022 - Wer in Niedersachsen eine kleine Windkraftanlagen bis 15 Meter Höhe im Industrie- oder Gewerbegebiet oder im Außenbereich errichten will, braucht seit dem 1. Januar 2022 keine Genehmigung mehr. <img width='1200' height='675' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /> zum vollen Artikel bei
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