19.3.2011 - Solarthemen 347: Am 24. Februar hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes beschlossen. Damit müssen Kommunen nun ab dem 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen auch in bestehenden Gebäuden erneuerbare Energien nutzen. Die Opposition stimmte gegen das Gesetz oder enthielt sich, weil die Anforderung aus [...] zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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