25.7.2013 - Seit der Neuregelung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 wird auch die Wohnungswirtschaft beim Thema Legionellen in die Pflicht genommen. Bis zum 31. Dezember 2013 muss eine erste Wasseruntersuchung durchgeführt werden. Der TÜV Nord rät Vermietern, nicht darauf zu spekulieren, dass diese Frist... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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