20.3.2015 - Ab dem 1. Mai werden fehlende Angaben zur energetischen Qualität von Immobilien in kommerziellen Anzeigen als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belegt. Bereits seit Mai 2014 muss mit einem Bußgeld rechnen, wer Interessenten nicht spätestens zur... zum vollen Artikel bei enbausa.de
Quelle: aus dem News-Feed: enbausa.de - Energetisch Bauen und Sanieren entnommen (enbausa.de).
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.