19.8.2017 - Mieterstrom wird nach dem Willen des Bundeskabinetts in Zukunft besser gestellt: Den Entwurf des entsprechenden Gesetzes zum Thema Mieterstrom („Mieterstromgesetz“) hat das Bundeskabinett heute verabschiedet. Es sieht vor, dass Vermieter, die Energieversorger werden, zwar EEG-Umlage in voller Höhe entrichten müssen, gleichzeitig bekommen sie aber einen Mieterstromzuschlag, der die Einnahmen durch den Stromverkauf auf die Mieter ergänzt. So sollen 3,8 Millionen Wohnungen und Mieter auch in die Energiewende einbezogen werden. 26. April 2017. Mieterstrommodelle wie das des Henne-Hauses in Oldenburg werden […]
Der Beitrag Mieterstrom: Kabinett beschließt Mieterstromgesetz erschien zuerst auf CleanThinking.de.
zum vollen Artikel bei CleanThinking.de
Quelle: aus dem News-Feed: CleanThinking.de entnommen .
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.