Mit REMIT (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency), EMIR (European Market Infrastructure Regulation) und MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) kommen auf alle europäischen Marktteilnehmer unabhängig von ihrer Größe neue Vorgaben zu. In Deutschland ist darüber hinaus das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenz-Stelle (MTS) zu beachten.
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung REMIT Ende Dezember 2011 hat die Europäische Kommission bereits erste Regeln für den EU-weiten börslichen und außerbörslichen (OTC-)Energiehandel von Strom und Gas geschaffen. Damit sind Insiderhandel und Marktmanipulationen im Energiegroßhandel nun auch ausdrücklich verboten. Darüber hinaus sind zukünftig umfangreiche Datenmelde-Verpflichtungen zu beachten, die noch durch die Europäische Kommission in sogenannten Durchführungsrechtsakten erlassen werden.
Der Energiemarkt wird 2013 und in den Folgejahren noch durch zwei weitere Marktregulierungen verändert werden. Bis Mitte des Jahres werden die Verabschiedung von MiFID II sowie eine Klärung der Clearing-Pflicht durch die seit August 2012 in Kraft getretene EU-Verordnung EMIR erwartet. Durch MiFID II könnte der Handel mit Energieprodukten lizenzpflichtig werden. "Ob Stadtwerke unter die Lizenzpflicht fallen werden, ist im Moment noch nicht abzusehen. Allerdings können Stadtwerke in Zukunft möglicherweise gewisse Produkte und Beratungen nur noch von Unternehmen beziehen, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen", betont Kox.
Auch von der durch EMIR anstehenden Clearing-Pflicht bei Derivate-Geschäften werden die wenigsten Stadtwerke direkt betroffen sein. Allerdings wird erwartet, dass das Derivate-Geschäft in Zukunft weitgehend in einem geclearten Markt abgewickelt wird und damit auch kleinere Marktteilnehmer den neuen Regeln indirekt folgen müssen. Dies wird für die gesamte Energiewirtschaft neue Anforderungen an das Liquiditäts-Management stellen und eine Anpassung der Finanzierungs-Modelle nach sich ziehen, ist der Energiehandels-Experte Kox überzeugt.
Die Stadtwerke-Kooperation Trianel beobachtet und begleitet die aktuellen Entscheidungen und Diskussionen um die anstehenden neuen Marktregularien intensiv durch die aktive Mitarbeit in den zuständigen Gremien des BDEW, des VKU sowie auf europäischer Ebene beim Verband europäischer Energiehändler (EFET). Als Beschaffungs-Dienstleister ist Trianel mit den Anforderungen der MiFID vertraut, da sie über ihre 100-prozentige Tochter Trianel Finanzdienste bereits seit 2005 über die entsprechende Lizenz verfügt. Durch existierende Risikomanagement-Prozesse und Compliance-Strukturen setzt Trianel die aufsichtsrechtlichen Vorgaben bereits um und entwickelt diese konsequent gemäß den anstehenden Gesetzesänderungen weiter.
Um die Stadtwerke auf den Start der jeweiligen Regulierung bestmöglich vorzubereiten, prüft und berät Trianel bereits jetzt ihre Gesellschafter und Kunden. Mit ihren IT-Lieferanten wird die Stadtwerke-Kooperation zudem möglichst einfache und zweckmäßige Lösungen für ein automatisiertes Transaktions-Reporting als Dienstleistung für ihre Kunden im Rahmen der strukturierten Beschaffung anbieten.
Elmar Thyen, 06.02.2013
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