8.8.2013 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) führt gem. § 51 Abs. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebunden Versorgung mit Elektrizität und Erdgas durch. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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