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Artikel vom 27.03.2013

Mückes Radar ist eine Luftnummer!

Vor kurzem sorgte Jan Mücke, sächsischer FDP-Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), für Schlagzeilen, indem er erklärte, sein Ministerium habe die Errichtung von Windenergieanlagen im Großraum Dresden untersagt, um das Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes (DWD) am Standort Dresden-Flughafen vor Beeinträchtigungen zu schützen.

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Dazu erklärt Prof. Martin Maslaton, sächsischer Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie (BWE): „Abgesehen davon, dass der Bund bei der Genehmigung von Windrädern keine Entscheidungskompetenz hat, ist Jan Mücke ungeprüft und mit Volldampf voraus dem Deutschen Wetterdienst auf den Leim gegangen. Er leidet wohl unter dem psychologischen Noceboeffekt, nachdem die reine Behauptung bei Betroffenen – ohne entsprechende tatsächliche Beeinträchtigung – schon Angstzustände auslösen kann. Völlig einseitig und ohne die Behauptungen des DWD zu überprüfen, unterstellt Mücke, dass Windenergieanlagen die Funktion von Wetterradarsystemen stören und deshalb Sperrbereiche eingerichtet werden müssen. Diese These entbehrt jedweder überprüfbarer Fakten. Bezeichnend ist, dass in Einzelfällen, in denen der DWD vor Gericht nachweisen musste, dass seine Radaranlagen durch die Windenergieanlagen gestört werden, so etwa am Radarstandort Eisberg in der Oberpfalz, dies gerade nicht gelungen ist. Vielmehr haben sachverständige Signaturtechniker klargestellt, dass es keine plausible Aussage über den tatsächliche Beeinträchtigungen von Windenergieanlagen auf irgendein Radarsignal beim Wetterradar gibt. Mückes Radarwarnung ist also eine reine Luftnummer!“

Darüber hinaus findet sich in dem einschlägigen Papier des Referats TI 22 Messtechnik des DWD lediglich ein Verweis auf den Beschluss der 15. Sitzung der „Commission for Instruments an Methods of Observations“ bei der UN-Organisation für Meteorologie (WMO). „Auch darin, wie kann es auch anders sein, finden sich keine Messungen, die die Ursächlichkeit zwischen Abschattungen von Wetterradaranlagen und Windenergieanlagen nachweisen“, bekräftigt Prof. Maslaton.

Mücke verkennt nicht nur die Fakten, sondern er bauscht auch populistisch auf und vermischt so die aktuelle sächsische FDP-Parteipolitik mit seinem Amt. Bei der Planung von Windrädern wird schon jetzt der DWD als Träger öffentlicher Belange angehört. Das ist gängige planungsrechtliche Praxis und nichts Neues. „Wie schon so häufig wird im BMVBS leider wieder pauschal auf irgendwelche Vermutungen Bezug genommen, um sich konsequent gegen die erneuerbaren Energien zu positionieren. Hier wird die gesetzliche Aufgabe des Umwelt- und Klimaschutzes zugunsten der Wetterbeobachtung und -prognose geopfert. Das ist schon eine recht seltsame Rechtsgüterabwägung“, so das Fazit des BWE-Landesvorsitzenden und Energierechtsexperten.

„Gleiches gilt für Kleinstflugplätze, Segelflugplätze, Flugsicherungseinrichtungen jedweder Art und sogar Flugsicherungsanlagen, die demnächst abgestellt werden sollen“, kritisiert Maslaton. „Wenn man sich vor Augen führt, dass mehrere hundert Klein- und Kleinstflugplätze, Regionalflugplätze und Verkehrslandeplätze, etwa 200 Flugsicherungseinrichtungen und jetzt auch noch zwanzig Wetterradaranlagen mit einem Sperrradius von fünf, fünfzehn und noch mehr Kilometern versehen werden sollen, wird deutlich, dass das Bundesbauministerium nicht an der Durchsetzung, sondern an der konsequenten Verhinderung der erneuerbaren Energien arbeitet“, so Prof. Maslaton abschließend.

Prof. Dr. Martin Maslaton, 27.03.2013

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