27.7.2015 - Die Anwendung eines vom Bundesverband Solarwirtschaft herausgegebenen Mustervertrages bei der Verpachtung von Solarstromanlagen vermeidet die Einstufung dieses PV-Geschäftsmodells als Finanzierungsleasing. Das bestätigte jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
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