9.11.2017 - Förderung Energieberatung - Ab dem 01. Dezember 2017 kann die energetische Beratung von einem größeren Kreis qualifizierter Energieberater durchgeführt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weitet aktuell die Förderbedingungen für die Programme ?Energieberatung für Wohngebäude? und ?Energieberatung im Mittelstand? aus. Die neuen Zulassungsvoraussetzungen erlauben es, dass künftig qualifizierte Energieberater aus allen Branchen tätig werden können.© Thinkstock / gopixa zum vollen Artikel bei BINE.info - News
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