15.2.2017 -
Von kleinen Genossenschaften bis zu großen Firmen ? die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern soll im EEG 2017 erhalten bleiben und allen Akteuren sollen faire Chancen eingeräumt werden. Diesem Ziel dient die Bagatellgrenze von grundsätzlich 750 kWp. Im Bereich der Photovoltaik zum vollen Artikel bei openPR - Aktuelle Pressemitteilungen der Kategorie: Energie & Umwelt
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